Gottesdienst zur Eheschließung
Eine Alternative zur kirchlichen Trauung kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung sein. Dieser wird dann in Betracht gezogen, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist, da eine kirchliche Trauung in der Regel die Kirchenzugehörigkeit beider zukünftiger Ehepartner voraussetzt.
Gottesdienste zur Eheschließung (GDzE) werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde/dem Kirchspiel angemeldet, welcher/welchem man hauptwohnsitzmäßig angehört.
Wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Pfarramt. Es ist ein Anmeldeformular zum GDzE (Aufgebotsprotokoll) auszufüllen. Dazu werden benötigt:
- Personenangaben des Paares
- Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
- Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
- Unterschriften der beiden Partner
Wenn der GDzE in einer Kirchgemeinde außerhalb unseres Kirchspiels stattfinden soll, melden Sie sich in der Verwaltung der entsprechenden Kirchgemeinde. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an uns weitergeleitet.